Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Der Wettbewerb „Zero Waste Award für Veranstaltungen“ wird ausgerichtet bzw. ausgelobt von: 

Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) 
Anstalt öffentlichen Rechts - 
Ringbahnstraße 96 
12103 Berlin 

www.bsr.de 

Zero-Waste-Agentur 
c/o Impact Hub 
Rollbergstraße 28a 
12053 Berlin  

www.zerowasteagentur.de 


Hauptverantwortlich für Organisation und Umsetzung ist die Zero-Waste-Agentur.
Kontakt: kontakt@zerowasteagentur.de

2. Ziel des Wettbewerbs

Der Zero Waste Award für Veranstaltungen hat das Ziel, innovative und nachhaltige Lösungen zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen zu finden, zu prämieren und einen Fundus an guten Beispielen als Multiplikator zur Verfügung zu stellen.

3. Teilnahmeberechtigung 

Der Wettbewerb richtet sich an alle, die in Berlin Veranstaltungen realisieren und dabei Maßnahmen für Ressourcenschonung und Abfallvermeidung umsetzen. Bewerben könnten sich also beispielsweise:

  • Veranstalter:innen
  • Eventagenturen
  • Kulturinstitutionen
  • öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Vereine und Initiativen
  • Messe- und Kongressorganisatoren
  • Betreiber von Veranstaltungsstätten
  • Kooperationen aus mehreren Partnern
  • weitere Akteure

Veranstaltungen im Sinne dieser Auslobung sind organisierte Zusammenkünfte mehrerer Personen (in Berlin) zu einem bestimmten Zweck. Voraussetzung ist des Weiteren, dass die Veranstaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen, die hierfür jeweils grundlegend waren, eingehalten hat (z.B. erforderliche Genehmigungen, Auflagen etc.). Eingereicht werden können verschiedenste Veranstaltungsformate, die folgende Umsetzungskriterien erfüllen:

  • Umsetzungsort: Berlin
  • Umsetzungszeitraum: Die Veranstaltung wurde zwischen dem 1.1.2024 und vor dem Einreichungsdatum umgesetzt
  • Veranstaltungsformate: Alle Veranstaltungsformate sind einreichungsfähig, z.B.: Einzel-Events, Veranstaltungsreihen, Stadt- und Straßenfeste, Märkte und Messe, Kongresse, Festivals, Community-Events, Kulturveranstaltungen, Sportevents, Corporate- und B2B-Veranstaltungen, alle weiteren Veranstaltungsformate.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Veranstalter:innen von Veranstaltungen mit überwiegend privatem Charakter (z.B. Familienfeiern),
  • Veranstalter:innen von Veranstaltungen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder
  • Veranstalter:innen von Veranstaltungen, deren Inhalte oder Durchführung diskriminierend, gewaltverherrlichend oder menschenverachtend sind.
  • Veranstalter:innen von politischen Veranstaltungen oder Wahlkampfveranstaltungen oder Veranstaltungen von Wählervereinigungen

 

4. Kategorien 

Der Zero Waste Award für Veranstaltungen wird in drei Kategorien verliehen. In jeder Kategorie wird jeweils ein Hauptpreisträger, sowie ein zweiter und dritter Platz gekürt:

  • Kleinveranstaltungen (bis 500 Besucher:innen)
  • Mittelgroße Veranstaltungen (501 bis 2.500 Besucher:innen)
  • Großveranstaltungen (ab 2.501 Besucher:innen)

 

5. Einreichung der Beiträge

Form der Einreichung 
Die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen erfolgt ausschließlich online unter zerowasteaward.bsr.de. Die Bewerber:innen werden gebeten, die in dem webbasierten Online-Formular aufgeführten Fragen vollständig auszufüllen. 
Zusätzliche Dateien (wie Bilder/ Präsentationen/ etc.) können mittels Upload-Funktion hochgeladen werden.  

 

Zeitraum der Einreichung 
Beiträge zum Wettbewerb können ab dem 18. Mai 2026 bis zum 17. Juli 2026 eingereicht werden.

 

6. Jury 
Das unabhängige Entscheider-Gremium steht für starke Expertise in Themenbereichen der Event-Branche, Zero Waste, Umwelt & Nachhaltigkeit. Die Zusammensetzung der Jury ist auf zerowasteaward.bsr.de veröffentlicht. Das Entscheider-Gremium entscheidet nach eigenem Ermessen auf Basis der Bewertungskriterien (Punkt 7). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

7. Bewertungskriterien 

Die Bewertungskriterien sind:

Wirksamkeit und Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

Wie effektiv reduzieren die umgesetzten Maßnahmen Abfälle auf der Veranstaltung und tragen zur Ressourcenschonung bei?

Übertragung, Vernetzung und Skalierbarkeit 

Wie einfach lassen sich die umgesetzten Maßnahmen auf andere Veranstaltungen übertragen? Waren Dritte an diesen beteiligt, sodass Vernetzungen und Synergien in Bezug auf Zero Waste geschaffen wurden?

Nutzerfreundlichkeit, Eigenständigkeit und Akzeptanz 

Wie verständlich und zugänglich waren die umgesetzten Maßnahmen für die Besucher:innen der Veranstaltung? Und wie wurden die umgesetzten Maßnahmen wahrgenommen und akzeptiert? 

Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit 

Inwieweit haben die umgesetzten Maßnahmen einen Leuchtturmcharakter? Wie gut schufen sie Aufmerksamkeit, Neugier und Interesse für den Zero-Waste-Gedanken?


 

8. Preisverleihung 

Die Preisverleihung und Übergabe findet in Form einer Abendveranstaltung, voraussichtlich im Oktober 2026 statt. Die Finalisten je Kategorie werden rechtzeitig zur Veranstaltung per E-Mail eingeladen. Die Gewinner werden während der Veranstaltung bekannt gegeben. Nicht Anwesende werden im Nachgang per E-Mail informiert.

 

9. Preise 

Die besten Lösungen in den drei Kategorien werden mit einer Urkunde und einer Trophäe prämiert. Zudem werden die Lösungen positiv und öffentlich wirksam dargestellt, u. a. Social Media, Ausstellung, Presse. Die BSR prämiert die Gewinner mit Preisgeldern im Wert von insgesamt ca. 10.000 Euro.

 

10. Verpflichtung der Einreichenden & Veröffentlichung 

Mit der Teilnahme erklären sich die Einreichenden mit der Veröffentlichung und Dokumentation ihrer Arbeiten sowie dem gesamten Inhalt des Verfahrens einverstanden. Es dürfen nur Arbeiten eingereicht werden, deren Urheberrecht ausschließlich und uneingeschränkt bei ihnen selbst liegen. Im anderen Fall muss eine Einverständniserklärung weiterer/anderer Urheber vorgelegt werden. An den Projekten beteiligte Mitverfasser sowie Fotografen sind vom Einreichenden aus urheberrechtlichen Gründen zu nennen und deren Einverständnis nachzuweisen. Die Einreichenden sichern den Veranstaltern, dass die eingereichten Arbeiten mit allen Texten, Abbildungen, Plänen, Fotografien und Videos unentgeltlich und uneingeschränkt zu Ausstellungszwecken und zur Dokumentation im Internet sowie in Printmedien und bei den Partnern verwendet werden dürfen und insoweit auch das Einverständnis aller Urheber vorliegt. Dieses Einverständnis aller Urheber schließt auch die filmische Begleitung der Preisverleihung ein. Der Einreichende stellt die Veranstalter von sämtlichen Rechtsansprüchen Dritter frei. Der Teilnehmer stellt die Veranstalter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Unterlagen resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. Teilnehmende können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie gegen Rechtsvorschriften, insbesondere gegen das Urheberrecht verstoßen.

Änderung/ Ergänzung der Bewerbungsunterlagen: Änderungen sind während des gesamten Bewerbungszeitraums möglich. Es zählt die letzte Version der Unterlagen.

 

11. Haftung 

Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Unterlagen haften die Veranstalter nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch haften die Veranstalter nicht für technische Störungen, die eine Teilnahme beeinträchtigen, sowie für unvollständige oder verspätete Einreichungen.

 

11. Rückgabe 

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen bleiben bis auf weiteres im Besitz/ Eigentum der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.

 

13. Einverständnis 

Die Einreichenden erklären mit ihrer Bewerbung und Einreichung der Unterlagen ihr Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen.

 

14. Schlusserklärung 

Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Zero Waste Awards für Veranstaltungen

zum Download

hier die Teilnahmebedingungen 2026 downloaden